Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fassung vom 23.09.2026, gültig für Verträge, die bis 30.09.2026 abgeschlossen wurden. Die aktuelle Fassung steht unter allinmedia.at/agb. Gilt für Aufträge von Unternehmen (B2B). Drucken oder als PDF speichern.

all in media e.U., Inhaber Daniel Puschmann, Schulweg 8/9/4, 2340 Mödling, FN 441093 t, Landesgericht Wiener Neustadt, UID ATU69760403, E-Mail office@allinmedia.at, Telefon +43 665 67278461 (im Folgenden „Agentur“).

1. Geltung und Vertragsabschluss

1.1 Die Agentur erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem beauftragenden Unternehmen (im Folgenden „Kunde“), auch für künftige Aufträge, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Die AGB gelten ausschließlich für Geschäfte mit Unternehmen (B2B).

1.2 Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Abweichungen und ergänzende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn die Agentur sie schriftlich bestätigt; E-Mail genügt.

1.3 Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn die Agentur sie kennt, außer dies wird im Einzelfall ausdrücklich schriftlich vereinbart.

1.4 Angebote der Agentur sind innerhalb der im Angebot genannten Frist verbindlich. Der Vertrag kommt mit der Annahme des Angebots durch den Kunden zustande, schriftlich oder per E-Mail.

1.5 Änderungen dieser AGB werden dem Kunden mitgeteilt und gelten als vereinbart, wenn der Kunde nicht binnen 14 Tagen schriftlich widerspricht. Auf die Bedeutung des Schweigens und die geänderten Klauseln wird in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen. Das gilt nicht für wesentliche Leistungsinhalte und Entgelte.

1.6 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt.

2. Leistungsumfang und Mitwirkung des Kunden

2.1 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung und werden gesondert verrechnet, sofern nicht anders vereinbart. Innerhalb des vereinbarten Rahmens hat die Agentur Gestaltungsfreiheit.

2.2 Der Kunde stellt der Agentur rechtzeitig und vollständig alle Informationen, Inhalte, Fotos, Logos und Zugänge zur Verfügung, die für die Leistung nötig sind. Verzögerungen, die dadurch entstehen, dass Unterlagen oder Rückmeldungen des Kunden fehlen, verlängern vereinbarte Termine entsprechend. Vereinbarte Zahlungen bleiben davon unberührt. Mehraufwand durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben trägt der Kunde.

2.3 Der Kunde prüft die von ihm gelieferten Unterlagen auf Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- und sonstige Rechte Dritter und garantiert, dass sie für den vorgesehenen Zweck verwendet werden dürfen. Wird die Agentur deswegen von Dritten in Anspruch genommen, hält der Kunde sie schad- und klaglos, einschließlich angemessener Kosten der rechtlichen Vertretung.

3. Websites, Onlineshops und Software

3.1 Websites und Shops werden, soweit vereinbart, zunächst auf einer Testumgebung erstellt. Der Kunde erhält Zugriff darauf und gibt Rückmeldungen gesammelt je Korrekturrunde. Die im Angebot genannte Zahl an Korrekturrunden ist enthalten, weitere werden nach Aufwand verrechnet.

3.2 Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde sie freigibt, wenn sie auf seinen Wunsch live geschaltet wird oder wenn der Kunde nicht binnen sieben Werktagen nach Mitteilung der Fertigstellung wesentliche Mängel schriftlich meldet. Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht.

3.3 Websites und Shops beruhen häufig auf Software, Erweiterungen, Diensten und Plattformen Dritter (zum Beispiel WordPress, Elementor, WooCommerce, Hoster, Google, Meta). Für diese gelten deren Lizenz- und Nutzungsbedingungen. Lizenzen und Verträge, die auf den Namen des Kunden laufen, schließt der Kunde selbst ab und trägt die Kosten, auch bei Preisänderungen der Anbieter. Die Agentur haftet nicht für Ausfälle, Änderungen, Einstellungen oder Sicherheitsmängel solcher Fremdprodukte.

3.4 Software braucht laufend Aktualisierungen und Sicherungen. Diese sind nur Teil der Leistung, wenn eine laufende Betreuung vereinbart ist. Ohne Betreuungsvereinbarung ist der Kunde nach der Übergabe selbst für Aktualisierungen, Sicherungen und die Sicherheit seiner Website verantwortlich.

3.5 Der Kunde bewahrt seine Zugangsdaten sorgfältig auf. Zugänge, die er der Agentur für die Durchführung gibt, kann er nach Abschluss jederzeit ändern oder entziehen.

3.6 Soweit die Agentur im Auftrag personenbezogene Daten des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien auf Wunsch eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 DSGVO. Für die rechtmäßige Erhebung der Daten auf seiner Website, insbesondere Datenschutzerklärung und Einwilligungen, ist der Kunde als Verantwortlicher zuständig; die Agentur setzt die technischen Mittel dafür nach dem Stand der Technik um.

4. Social-Media-Kanäle

Die Betreiber von Social-Media-Kanälen (zum Beispiel Facebook, Instagram) behalten sich vor, Inhalte, Konten und Anzeigen aus beliebigem Grund zu entfernen oder zu sperren. Die Agentur hat darauf keinen Einfluss und kann nicht dafür einstehen, dass eingerichtete Konten oder veröffentlichte Inhalte jederzeit verfügbar sind. Die Nutzungsbedingungen der Betreiber sind Grundlage des Auftrags.

5. Fremdleistungen

5.1 Die Agentur darf sich zur Leistungserbringung sachkundiger Dritter bedienen. Sie wählt diese sorgfältig aus.

5.2 Die Beauftragung Dritter erfolgt im eigenen Namen oder nach vorheriger Information im Namen des Kunden. In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden bekannt gegeben wurden und über die Vertragsdauer hinausgehen, tritt der Kunde ein.

6. Termine

6.1 Genannte Termine und Zeitpläne sind Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

6.2 Bei Verzögerungen aus Gründen, die die Agentur nicht zu vertreten hat (etwa höhere Gewalt, Ausfälle von Anbietern, fehlende Mitwirkung des Kunden), verlängern sich die Fristen entsprechend. Dauern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate, können beide Seiten vom Vertrag zurücktreten.

6.3 Ist die Agentur in Verzug, kann der Kunde erst nach Setzung einer schriftlichen Nachfrist von mindestens 14 Tagen zurücktreten. Schadenersatz wegen Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

7. Vergütung

7.1 Alle Preise verstehen sich in Euro netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Pauschalpreise gelten für den im Angebot beschriebenen Umfang.

7.2 Leistungen, die nicht ausdrücklich vom vereinbarten Preis umfasst sind, werden gesondert verrechnet. Barauslagen und Kosten Dritter, die im Auftrag des Kunden anfallen, ersetzt der Kunde.

7.3 Bricht der Kunde einen Auftrag ohne Verschulden der Agentur ab, hat er die bis dahin erbrachten Leistungen und angefallenen Kosten zu vergüten. Darüber hinaus steht der Agentur das vereinbarte Entgelt abzüglich dessen zu, was sie sich infolge des Unterbleibens der Arbeit erspart.

8. Zahlung, Ratenzahlung und Eigentumsvorbehalt

8.1 Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig, sofern nicht im Angebot andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind. Wird eine Anzahlung vereinbart, beginnt die Agentur mit der Arbeit nach deren Eingang.

8.2 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte. Der Kunde ersetzt die zur Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen, jedenfalls zumindest 20 Euro je Mahnung.

8.3 Ist Ratenzahlung vereinbart und gerät der Kunde mit einer Rate länger als 14 Tage in Verzug, kann die Agentur nach schriftlicher Mahnung unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen den gesamten offenen Betrag sofort fällig stellen (Terminverlust).

8.4 Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle Leistungen, insbesondere Website, Shop, Gestaltung, Texte und Programmierung, Eigentum der Agentur. Der Kunde darf sie ab dem Livegang bestimmungsgemäß nutzen; diese Nutzung beruht bis zur vollständigen Bezahlung auf einem widerruflichen Leihverhältnis. Bleibt eine fällig gestellte Zahlung trotz Mahnung und Nachfrist von 14 Tagen aus, darf die Agentur die Nutzung untersagen und die Leistung vom Netz nehmen oder den Zugang dazu sperren. Die Zahlungspflicht bleibt davon unberührt.

8.5 Die Agentur ist nicht verpflichtet, weitere Leistungen zu erbringen, solange fällige Beträge offen sind (Zurückbehaltungsrecht).

8.6 Der Kunde darf nur mit Forderungen aufrechnen, die die Agentur schriftlich anerkannt hat oder die gerichtlich festgestellt sind. Zahlungen dürfen nicht wegen Bemängelungen zurückbehalten werden.

9. Nutzungsrechte und Urheberrecht

9.1 Mit vollständiger Bezahlung erhält der Kunde das zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, die für ihn erstellte Website, den Shop und die dafür erstellten Inhalte für seinen Betrieb zu nutzen, zu ändern und durch Dritte ändern zu lassen. Auf Wunsch erhält er dann alle dafür nötigen Dateien und Zugänge. Das gilt auch für Leistungen, die mit Hilfe künstlicher Intelligenz erbracht wurden.

9.2 Die vom Kunden gelieferten Inhalte, etwa seine Fotos und Texte, bleiben seine.

9.3 Vorentwürfe, Konzepte und Ideen, die nicht Teil der beauftragten Leistung werden, bleiben Eigentum der Agentur und dürfen ohne ihre Zustimmung nicht verwendet werden. Rechte Dritter an Software, Schriften, Erweiterungen oder Bildern richten sich nach deren Lizenzbedingungen.

9.4 Hat der Kunde die Agentur vor Vertragsabschluss eingeladen, ein Konzept oder einen Entwurf zu erstellen, darf er die darin präsentierten Ideen und Gestaltungen ohne späteren Auftrag an die Agentur nicht verwenden oder verwenden lassen, außer gegen angemessene Vergütung.

10. Kennzeichnung und Referenz

Die Agentur darf auf der Website einen dezenten Hinweis auf ihre Urheberschaft anbringen und das Projekt mit Namen und Logo des Kunden als Referenz zeigen. Der Kunde kann dem jederzeit schriftlich widersprechen.

11. Inhalte und rechtliche Zulässigkeit

11.1 Der Kunde ist für die inhaltliche und rechtliche Richtigkeit der Angaben über sein Unternehmen, seine Produkte und Leistungen verantwortlich, insbesondere für Aussagen über Wirkung, Gesundheit, Qualität, Preise und Vergleiche mit anderen. Er prüft die Leistung vor der Freigabe auf ihre wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit.

11.2 Die Agentur nimmt nur eine Grobprüfung vor und weist auf erkennbare Bedenken hin. Für Inhalte, die der Kunde vorgegeben oder freigegeben hat, haftet sie bei leichter Fahrlässigkeit oder nach erfolgtem Hinweis nicht. Eine Rechtsberatung ist nicht geschuldet.

12. Gewährleistung

12.1 Mängel sind unverzüglich, spätestens binnen acht Tagen nach Abnahme, verdeckte Mängel binnen acht Tagen nach Erkennen, schriftlich und nachvollziehbar zu melden.

12.2 Bei berechtigter Mängelrüge behebt die Agentur den Mangel in angemessener Frist. Ist die Behebung unmöglich oder unverhältnismäßig aufwendig, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte auf Preisminderung oder Wandlung zu.

12.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Abnahme. Die Vermutungsregel des § 924 ABGB ist ausgeschlossen.

13. Haftung

13.1 Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung der Agentur und ihrer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen für Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen, einschließlich entgangenen Gewinns, Datenverlust und Folgeschäden. Das gilt nicht für Personenschäden. Grobe Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

13.2 Schadenersatzansprüche verfallen sechs Monate ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls drei Jahre nach dem schädigenden Ereignis, und sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

13.3 Für Ansprüche Dritter, die wegen der vom Kunden vorgegebenen oder freigegebenen Inhalte gegen den Kunden erhoben werden, haftet die Agentur nicht, wenn sie ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder der Mangel für sie nicht erkennbar war.

14. Vorzeitige Auflösung

14.1 Beide Seiten können den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung auflösen, insbesondere wenn die andere Seite trotz schriftlicher Abmahnung und Nachfrist von 14 Tagen wesentliche Pflichten weiter verletzt, bei der Agentur etwa fällige Zahlungen oder Mitwirkungspflichten.

14.2 Die Agentur kann den Vertrag auch auflösen, wenn berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden bestehen und dieser auf Verlangen weder Vorauszahlung noch Sicherheit leistet.

15. Übertragung auf eine Gesellschaft

Die Agentur beabsichtigt, ihren Geschäftsbetrieb auf eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu übertragen, an der Daniel Puschmann beteiligt ist. Der Kunde stimmt bereits jetzt zu, dass die Agentur den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf diese Gesellschaft überträgt. Die Agentur teilt ihm die Übertragung vorab schriftlich mit, unter Angabe des neuen Vertragspartners und einer allfälligen neuen Bankverbindung. Leistungsumfang, Preise und Zahlungsbedingungen bleiben unverändert.

16. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

16.1 Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.

16.2 Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur.

16.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht, sofern dies im Angebot ausdrücklich vereinbart wird. Die Agentur darf den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand klagen.