Ratgeber · Recht

Impressum und Datenschutzerklärung: was wirklich hinein muss

Bei vielen Websites, die wir uns ansehen, hat das Impressum oder die Datenschutzerklärung eine Lücke. Meist nicht aus Nachlässigkeit, sondern weil eine Vorlage verwendet wurde, die gar nicht zum eigenen Beruf passt. Ein Arzt braucht andere Angaben als ein Tischler.

Stand September 2026 · Daniel Puschmann, all in media e.U. · keine Rechtsberatung

Kurz gesagt
  • Jede Firmen- und Praxiswebsite braucht ein Impressum. Fehlt es oder ist es unvollständig, drohen bis zu 3.000 Euro Strafe.
  • Was hinein muss, hängt vom Beruf ab: Gewerbebetriebe nennen Wirtschaftskammer und Gewerbebehörde, Ärzte, Therapeuten und Anwälte stattdessen ihre Kammer und ihr Berufsgesetz.
  • Eine Datenschutzerklärung braucht jede Website, auch ohne Kontaktformular, und sie muss jeden eingebundenen fremden Dienst nennen.

Wer ein Impressum braucht und was es kostet, wenn es fehlt

Jede Website, mit der ein Betrieb oder eine Praxis auftritt, braucht in Österreich ein Impressum. Die Pflicht kommt aus zwei Gesetzen: dem E-Commerce-Gesetz (§ 5) und dem Mediengesetz (§ 25, die sogenannte Offenlegung). Fehlt das Impressum oder fehlen Pflichtangaben, kann die Bezirksverwaltungsbehörde eine Verwaltungsstrafe von bis zu 3.000 Euro verhängen (§ 26 ECG).

Für alle gleich sind Name oder Firma, die Anschrift, eine E-Mail-Adresse und der Unternehmensgegenstand, also was der Betrieb macht. Alles Weitere hängt vom Beruf ab.

Den Link zur EU-Streitbeilegungsplattform, der auf vielen Seiten noch steht, gibt es seit 20. Juli 2025 nicht mehr. Er kann raus.

Gewerbebetriebe: Handwerk, Handel, Gastronomie, Dienstleistung

Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte brauchen weniger, aber anderes

Ärzte sind nicht Mitglied der Wirtschaftskammer und haben keine Gewerbebehörde. Beides gehört deshalb nicht ins Impressum, und eine Gewerbe-Vorlage ist hier schlicht falsch. Stattdessen gehören hinein:

Therapeuten und Hebammen

Logopädie, Physiotherapie, Ergotherapie und Diätologie sind gehobene medizinisch-therapeutische Dienste. Ins Impressum gehören die Berufsbezeichnung und ein Hinweis auf das MTD-Gesetz, Wirtschaftskammer und Gewerbebehörde nicht. Für die Psychotherapie gilt das Psychotherapiegesetz, für Hebammen das Hebammengesetz, dazu das Österreichische Hebammengremium als Berufsvertretung.

Anwälte, Notare, Steuerberater und Ziviltechniker

Auch hier ersetzt die eigene Kammer die Wirtschaftskammer und das eigene Berufsgesetz die Gewerbeordnung:

Wer als Gesellschaft auftritt, nennt zusätzlich UID und Firmenbuch.

Vereine

Vereine nennen neben Name, Sitz und Kontakt die ZVR-Zahl aus dem Vereinsregister. Wirtschaftskammer und Gewerbeordnung spielen keine Rolle.

Die Datenschutzerklärung braucht jede Website

Ein häufiger Irrtum: ohne Kontaktformular keine Datenschutzerklärung. Jede Website verarbeitet beim Aufruf die IP-Adresse der Besucher, und die gilt als personenbezogenes Datum. Damit greift die Informationspflicht nach Art. 13 DSGVO. Hinein gehören:

Der letzte Punkt ist die häufigste Lücke: Eine Karte oder ein Video wird eingebaut, die Datenschutzerklärung aber nie angepasst. Am einfachsten ist es, nur einzubinden, was wirklich gebraucht wird, und Schriften direkt von der eigenen Seite zu laden.

Mit Angst vor Abmahnwellen zu arbeiten, ist unseriös. Eine vollständige Datenschutzerklärung ist trotzdem Pflicht, und fehlt sie, kann die Datenschutzbehörde nach einer Beschwerde einschreiten.

Häufige Fragen

Brauche ich eine Datenschutzerklärung, wenn meine Website kein Kontaktformular hat?

Ja. Jede Website verarbeitet beim Aufruf die IP-Adresse der Besucher, und die gilt als personenbezogenes Datum. Damit greift die Informationspflicht nach Art. 13 DSGVO, auch ohne Formular, Newsletter oder Shop.

Was kostet ein fehlendes Impressum?

Fehlt das Impressum oder ist es unvollständig, kann die Bezirksverwaltungsbehörde nach § 26 E-Commerce-Gesetz eine Verwaltungsstrafe von bis zu 3.000 Euro verhängen.

Brauchen Ärzte die Wirtschaftskammer im Impressum?

Nein. Ärzte sind Mitglied der Ärztekammer, nicht der Wirtschaftskammer, und haben keine Gewerbebehörde. Ins Impressum gehören stattdessen die Ärztekammer, die Berufsbezeichnung samt dem Staat, in dem sie verliehen wurde, und ein Link zum Ärztegesetz.

Muss der Link zur EU-Streitbeilegungsplattform noch ins Impressum?

Nein. Die Plattform wurde mit 20. Juli 2025 eingestellt, der Link führt ins Leere und sollte entfernt werden.

Darf das Impressum direkt auf der Startseite stehen?

Ja, wenn es leicht zu finden ist. Üblich und am sichersten ist ein eigener Link „Impressum“ in der Fußzeile jeder Seite.

Wie steht es um deine Seite?

Bei jeder Website von uns sind Impressum und Datenschutzerklärung passend zu deinem Beruf dabei. Wenn du wissen willst, ob bei deiner bestehenden Seite etwas fehlt, schreib uns, wir sehen es uns unverbindlich an. Die verbindliche rechtliche Beurteilung bleibt bei deiner Kammer oder einem Anwalt.

Quellen: WKO, Das korrekte Website-Impressum (Stand 08/2025) und Offenlegung nach dem Mediengesetz; Ärztekammer, Gestaltung einer Arzthomepage; E-Commerce-Gesetz §§ 5 und 26; DSGVO Art. 13.