Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fassung vom 18.10.2026, gültig für Verträge, die vom 18.10.2026 bis 27.10.2026 abgeschlossen wurden. Die aktuelle Fassung steht unter allinmedia.at/agb. Gilt für Aufträge von Unternehmen (B2B). Drucken oder als PDF speichern.
all in media e.U., Inhaber Daniel Puschmann, Schulweg 8/9/4, 2340 Mödling, FN 441093 t, Landesgericht Wiener Neustadt, UID ATU69760403, E-Mail office@allinmedia.at, Telefon +43 665 67278461 (im Folgenden „Agentur“).
Das Wichtigste in Kürze
- Du bekommst vorher ein Angebot mit Festpreis. Der Auftrag gilt, sobald du es unterschreibst, auch online.
- Bezahlt wird in drei Schritten: 30 Prozent bei Auftrag, 30 Prozent nach Freigabe des Entwurfs, der Rest nach der Abnahme. Im Angebot kann etwas anderes stehen.
- Mit der Abnahme ist das Projekt fertig. Was du danach noch ändern oder ergänzen willst, ist ein neuer Auftrag, außer du hast eine Betreuung gebucht oder es geht um einen Fehler, den wir beheben müssen.
- Spätere Änderungen verrechnen wir nach Aufwand mit 95 Euro netto je Stunde (mit Rundum 85 Euro), in Schritten von 15 Minuten. Kleinigkeiten bis etwa eine Stunde erledigen wir direkt, größere Wünsche bekommen vorher einen Preis.
- Monatlich verrechnetes Hosting und Betreuung kannst du jeden Monat kündigen, Jahrespakete zum Ende des bezahlten Jahres. Deine Domain läuft auf deinen Namen.
- Nach vollständiger Bezahlung gehört die Website dir.
- Drucksachen wie Visitenkarten bestellst du im Kundenbereich. Die Bestellung gilt, sobald du die Druckdatei freigibst. Danach kann sie nicht mehr storniert werden.
- Monatliche Beträge und Raten kannst du im Kundenbereich per SEPA-Lastschrift automatisch zahlen. Die Rechnung kommt vorher per Mail, abgebucht wird am Fälligkeitstag, beenden kannst du das jederzeit.
- Die erste Zahlungserinnerung kostet nichts. Erst wenn auch danach nicht bezahlt wird, fallen die gesetzlichen Verzugszinsen und Kosten an.
Diese Kurzfassung erklärt die AGB in einfachen Worten. Verbindlich sind die folgenden Punkte.
1. Geltung und Vertragsabschluss
1.1 Die Agentur erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sie gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem beauftragenden Unternehmen (im Folgenden „Kunde“), auch für künftige Aufträge, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Die AGB gelten ausschließlich für Geschäfte mit Unternehmen (B2B).
1.2 Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Abweichungen und ergänzende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn die Agentur sie schriftlich bestätigt; E-Mail genügt.
1.3 Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn die Agentur sie kennt, außer dies wird im Einzelfall ausdrücklich schriftlich vereinbart.
1.4 Angebote der Agentur sind innerhalb der im Angebot genannten Frist verbindlich. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot unterschreibt, handschriftlich oder elektronisch über die Annahmeseite der Agentur. Eine formlose Zusage, etwa per E-Mail oder Telefon, begründet erst dann einen Vertrag, wenn die Agentur den Auftrag schriftlich bestätigt. Für Drucksachen, die der Kunde im Kundenbereich bestellt, gilt abweichend Punkt 19.
1.5 Änderungen dieser AGB werden dem Kunden mitgeteilt und gelten als vereinbart, wenn der Kunde nicht binnen 14 Tagen schriftlich widerspricht. Auf die Bedeutung des Schweigens und die geänderten Klauseln wird in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen. Das gilt nicht für wesentliche Leistungsinhalte und Entgelte.
1.6 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt.
2. Leistungsumfang und Mitwirkung des Kunden
2.1 Der Umfang der Leistungen ergibt sich abschließend aus dem angenommenen Angebot. Was dort nicht beschrieben ist, ist nicht Teil des Auftrags. Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen bespricht die Agentur vorher mit dem Kunden und bietet sie gesondert an; sie werden erst nach seiner Zustimmung umgesetzt und verrechnet. Innerhalb des vereinbarten Rahmens hat die Agentur Gestaltungsfreiheit.
2.2 Der Kunde stellt der Agentur rechtzeitig und vollständig alle Informationen, Inhalte, Fotos, Logos und Zugänge zur Verfügung, die für die Leistung nötig sind, insbesondere über den Fragebogen und den Upload-Ordner, die er nach Auftragserteilung erhält. Verzögerungen, die dadurch entstehen, dass Unterlagen oder Rückmeldungen des Kunden fehlen, verlängern vereinbarte Termine entsprechend. Vereinbarte Zahlungen bleiben davon unberührt. Mehraufwand durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben trägt der Kunde, nachdem die Agentur ihn darauf hingewiesen hat.
2.3 Der Kunde prüft die von ihm gelieferten Unterlagen auf Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- und sonstige Rechte Dritter und garantiert, dass sie für den vorgesehenen Zweck verwendet werden dürfen, insbesondere dass abgebildete Personen einverstanden sind. Wird die Agentur deswegen von Dritten in Anspruch genommen, hält der Kunde sie schad- und klaglos, einschließlich angemessener Kosten der rechtlichen Vertretung.
2.4 Bleiben Unterlagen, Rückmeldungen oder Freigaben des Kunden trotz Erinnerung länger als 30 Tage aus, ruht das Projekt. Die Agentur darf dann die Etappe verrechnen, die ohne die fehlende Mitwirkung als nächste fällig geworden wäre, höchstens aber den Wert der bis dahin erbrachten Leistungen. Ruht das Projekt aus diesem Grund länger als drei Monate, kann die Agentur es nach schriftlicher Ankündigung mit einer Frist von 14 Tagen im erreichten Stand abschließen und die erbrachten Leistungen verrechnen. Eine spätere Fortsetzung ist nach Absprache als neuer Auftrag möglich.
3. Ablauf bei Websites, Onlineshops und Software
3.1 Entwurf: Die Agentur erstellt zunächst einen Entwurf auf einer Testumgebung und schickt dem Kunden einen Link dazu. Der Kunde gibt den Entwurf frei oder schickt seine Änderungswünsche gesammelt in einer Rückmeldung. Enthalten sind die im Angebot genannten Korrekturrunden, mangels Angabe zwei. Weitere Runden oder grundlegend neue Vorgaben werden nach vorheriger Absprache gesondert verrechnet.
3.2 Abnahme: Nach Fertigstellung fordert die Agentur die Abnahme an. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde sie freigibt, wenn sie auf seinen Wunsch live geschaltet oder im Echtbetrieb genutzt wird, oder wenn der Kunde nicht binnen sieben Werktagen nach Mitteilung der Fertigstellung wesentliche Mängel schriftlich meldet. Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht; kleine Punkte, die der Kunde bei der Abnahme nennt, behebt die Agentur im Rahmen des Projekts.
3.3 Projektabschluss: Mit der Abnahme ist das Projekt abgeschlossen. Danach gewünschte Änderungen, Erweiterungen, neue Inhalte, zusätzliche Seiten, Umstellungen, Schulungen und Unterstützung sind neue Aufträge. Sie werden nach tatsächlichem Aufwand in Schritten von 15 Minuten zum Stundensatz aus dem Angebot verrechnet; ist dort keiner genannt, zu 95 Euro netto je Stunde, für Kunden mit gebuchtem Paket Rundum zu 85 Euro netto je Stunde. Kleine Aufträge mit voraussichtlich höchstens einer Stunde Aufwand erledigt die Agentur auf Wunsch des Kunden ohne eigenes Angebot. Bei größerem Aufwand nennt sie vorher einen Preis oder eine Aufwandsschätzung und beginnt erst nach Zustimmung des Kunden. Davon ausgenommen sind Leistungen, die von einer gebuchten Betreuung umfasst sind (Punkt 4), und die Behebung von Mängeln im Rahmen der Gewährleistung (Punkt 13).
3.4 Websites und Shops beruhen häufig auf Software, Erweiterungen, Diensten und Plattformen Dritter (zum Beispiel Hoster, Zahlungsanbieter, Google, Meta, Shopify, WordPress). Für diese gelten deren Lizenz- und Nutzungsbedingungen. Lizenzen und Verträge, die auf den Namen des Kunden laufen, schließt der Kunde selbst ab und trägt die Kosten, auch bei Preisänderungen der Anbieter. Die Agentur haftet nicht für Ausfälle, Änderungen, Einstellungen oder Sicherheitsmängel solcher Fremdprodukte.
3.5 Software braucht laufend Aktualisierungen und Sicherungen. Diese sind nur Teil der Leistung, wenn eine Betreuung vereinbart ist. Ohne Betreuung ist der Kunde nach der Abnahme selbst für Aktualisierungen, Sicherungen und die Sicherheit seiner Website verantwortlich.
3.6 KI-Assistent: Ein KI-Assistent auf der Website des Kunden läuft über einen Anbieter künstlicher Intelligenz (derzeit Anthropic). Die laufenden Nutzungskosten des Anbieters (Token-Kosten) trägt der Kunde als Betreiber, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Antworten einer KI können fehlerhaft sein. Der Kunde prüft die hinterlegten Angaben, insbesondere Preise und Leistungen, und ist für die Inhalte gegenüber seinen Kunden verantwortlich. Die Agentur baut im Chatfenster einen deutlichen Hinweis ein, dass Besucher mit einer KI schreiben (Artikel 50 KI-Verordnung). Der Kunde ist als Betreiber dafür verantwortlich, dass dieser Hinweis erhalten bleibt, und entfernt ihn nicht.
3.7 Der Kunde bewahrt seine Zugangsdaten sorgfältig auf. Zugänge, die er der Agentur gibt, hinterlegt er über den verschlüsselten Zugangsbereich der Agentur oder persönlich, nicht per E-Mail. Er kann sie nach Projektabschluss jederzeit ändern oder entziehen.
3.8 Soweit die Agentur im Auftrag personenbezogene Daten des Kunden verarbeitet, etwa beim Hosting, bei Formularen, Buchungssystemen, Kundenbereichen, der Besucherzählung, dem KI-Assistenten oder dem Upload-Ordner, gilt die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 DSGVO in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung. Sie ist Bestandteil des Vertrags und wird mit der Annahme des Angebots abgeschlossen; einer gesonderten Unterschrift bedarf es nicht. Für die rechtmäßige Erhebung der Daten auf seiner Website, insbesondere Datenschutzerklärung und Einwilligungen, ist der Kunde als Verantwortlicher zuständig; die Agentur setzt die technischen Mittel dafür nach dem Stand der Technik um.
4. Hosting, Domains und Betreuung
4.1 Hosting, Betreuung, Domains und andere laufende Leistungen werden für unbestimmte Zeit vereinbart und im Voraus für den im Angebot genannten Zeitraum verrechnet, monatlich oder jährlich. Monatlich verrechnete Leistungen können beide Seiten jederzeit zum Ende des Kalendermonats kündigen. Jährlich verrechnete Leistungen enden mit Ablauf des bezahlten Jahres, wenn sie bis 30 Tage davor gekündigt werden. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären; E-Mail genügt.
4.2 Der Umfang einer Betreuung ergibt sich aus dem Angebot. Darin enthaltene Kontingente, etwa für kleine Änderungen, gelten je Monat; nicht genutzte Kontingente verfallen und werden nicht ausbezahlt. Im Paket Betreuung sind kleine Änderungen im Umfang von bis zu 30 Minuten je Monat enthalten, im Paket Rundum Änderungen an der Website im Umfang von bis zu drei Stunden je Monat. Monatsbericht und Erreichbarkeitsprüfung sind Informationsleistungen; sie sagen nichts über künftige Besucherzahlen oder Platzierungen aus. Was über den vereinbarten Umfang hinausgeht, ist ein neuer Auftrag nach Punkt 3.3.
4.3 Domains werden auf den Namen des Kunden registriert, soweit die Vergabestelle das zulässt. Nach Bezahlung der offenen Beträge erhält der Kunde auf Wunsch jederzeit den Code für die Übertragung zu einem anderen Anbieter. Wird eine Domain nicht rechtzeitig bezahlt oder gekündigt, haftet die Agentur nicht für ihren Verlust.
4.4 Endet das Hosting, stellt die Agentur dem Kunden auf Wunsch die Dateien und Daten seiner Website zur Verfügung und unterstützt beim Umzug. Ab 30 Tagen nach Vertragsende darf sie die Daten löschen. Für die Datensicherung außerhalb einer Betreuung ist der Kunde selbst verantwortlich.
4.5 Die Entgelte für laufende Leistungen sind nach dem Verbraucherpreisindex 2020 der Statistik Austria wertgesichert und können einmal jährlich zum 1. Jänner angepasst werden, erstmals im Jahr nach Vertragsabschluss. Erhöhen Anbieter, deren Leistungen im Entgelt enthalten sind, ihre Preise, darf die Agentur diese Erhöhung weitergeben. Jede Anpassung wird mindestens einen Monat vorher mitgeteilt; der Kunde kann die betroffene Leistung bis zum Wirksamwerden kündigen.
5. Social-Media-Kanäle
Die Betreiber von Social-Media-Kanälen (zum Beispiel Facebook, Instagram, TikTok) behalten sich vor, Inhalte, Konten und Anzeigen aus beliebigem Grund zu entfernen oder zu sperren. Die Agentur hat darauf keinen Einfluss und kann nicht dafür einstehen, dass eingerichtete Konten oder veröffentlichte Inhalte jederzeit verfügbar sind. Die Nutzungsbedingungen der Betreiber sind Grundlage des Auftrags.
6. Fremdleistungen
6.1 Die Agentur darf sich zur Leistungserbringung sachkundiger Dritter bedienen. Sie wählt diese sorgfältig aus.
6.2 Die Beauftragung Dritter erfolgt im eigenen Namen oder nach vorheriger Information im Namen des Kunden. In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden bekannt gegeben wurden und über die Vertragsdauer hinausgehen, tritt der Kunde ein.
7. Termine
7.1 Genannte Termine und Zeitpläne sind Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
7.2 Bei Verzögerungen aus Gründen, die die Agentur nicht zu vertreten hat (etwa höhere Gewalt, Ausfälle von Anbietern, fehlende Mitwirkung des Kunden), verlängern sich die Fristen entsprechend. Dauern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate, können beide Seiten vom Vertrag zurücktreten; bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
7.3 Ist die Agentur in Verzug, kann der Kunde erst nach Setzung einer schriftlichen Nachfrist von mindestens 14 Tagen zurücktreten. Schadenersatz wegen Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
8. Vergütung
8.1 Alle Preise verstehen sich in Euro netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Pauschalpreise gelten für den im Angebot beschriebenen Umfang.
8.2 Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, wird der Projektpreis in drei Etappen verrechnet: 30 Prozent bei Auftragserteilung, 30 Prozent nach Freigabe des Entwurfs und der Rest nach der Abnahme. Die Agentur beginnt mit der Arbeit nach Eingang der ersten Etappe.
8.3 Leistungen, die nicht ausdrücklich vom vereinbarten Preis umfasst sind, werden gesondert verrechnet. Barauslagen und Kosten Dritter, die im Auftrag des Kunden anfallen, ersetzt der Kunde.
8.4 Bricht der Kunde einen Auftrag ohne Verschulden der Agentur ab, hat er die bis dahin erbrachten Leistungen und angefallenen Kosten zu vergüten. Darüber hinaus steht der Agentur das vereinbarte Entgelt abzüglich dessen zu, was sie sich infolge des Unterbleibens der Arbeit erspart.
9. Zahlung und Zahlungsverzug
9.1 Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist ohne Abzug zu bezahlen, mangels Angabe binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum. Rechnungen werden elektronisch per E-Mail übermittelt.
9.2 Ist eine Rechnung überfällig, schickt die Agentur zunächst eine kostenlose Zahlungserinnerung. Bleibt die Zahlung auch danach aus, ist die Agentur berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen für Geschäfte zwischen Unternehmern (§ 456 UGB, derzeit 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) sowie die pauschale Entschädigung für Betreibungskosten von 40 Euro (§ 458 UGB) zu verrechnen.
9.3 Darüber hinaus ersetzt der Kunde die notwendigen und zweckentsprechenden Kosten der Betreibung, insbesondere die Kosten eines beauftragten Inkassobüros bis zu den Höchstsätzen der dafür geltenden Verordnung und die Kosten anwaltlicher Vertretung nach dem Rechtsanwaltstarif, soweit sie die Pauschale nach Punkt 9.2 übersteigen. Vor der Übergabe an ein Inkassobüro oder einen Anwalt kündigt die Agentur diesen Schritt schriftlich an und setzt eine letzte Frist von mindestens 7 Tagen.
9.4 Ratenzahlung ist nur möglich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Gerät der Kunde mit einer Rate länger als 14 Tage in Verzug, kann die Agentur nach schriftlicher Mahnung unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen den gesamten offenen Betrag sofort fällig stellen (Terminverlust).
9.5 Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben alle Leistungen, insbesondere Website, Shop, Gestaltung, Texte und Programmierung, Eigentum der Agentur. Der Kunde darf sie ab dem Livegang bestimmungsgemäß nutzen; diese Nutzung beruht bis zur vollständigen Bezahlung auf einem widerruflichen Leihverhältnis. Bleibt eine fällige Zahlung trotz Mahnung und Nachfrist von 14 Tagen aus, darf die Agentur die Nutzung untersagen und die Leistung vom Netz nehmen oder den Zugang dazu sperren; dasselbe gilt für laufende Leistungen nach Punkt 4. Die Zahlungspflicht bleibt davon unberührt.
9.6 Die Agentur ist nicht verpflichtet, weitere Leistungen zu erbringen, solange fällige Beträge offen sind (Zurückbehaltungsrecht).
9.7 Der Kunde darf nur mit Forderungen aufrechnen, die die Agentur schriftlich anerkannt hat oder die gerichtlich festgestellt sind. Zahlungen dürfen nicht wegen Bemängelungen zurückbehalten werden.
9.8 Laufende Leistungen (zum Beispiel Hosting, Betreuung, Sichtbarkeit, Telefon-KI) und vereinbarte Monatsraten kann der Kunde im Kundenbereich per SEPA-Lastschrift automatisch bezahlen. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über Stripe. Die Rechnung wird wie gewohnt per E-Mail übermittelt und gilt als Vorabankündigung (Pre-Notification). Der Betrag wird am Fälligkeitstag eingezogen, frühestens jedoch einen Tag nach Übermittlung der Rechnung; die Frist für die Vorabankündigung wird auf einen Tag verkürzt. Der Kunde kann die automatische Zahlung jederzeit im Kundenbereich beenden. Kosten einer vom Kunden veranlassten oder von seiner Bank verursachten Rücklastschrift trägt der Kunde.
10. Nutzungsrechte und Urheberrecht
10.1 Mit vollständiger Bezahlung erhält der Kunde das zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, die für ihn erstellte Website, den Shop und die dafür erstellten Inhalte für seinen Betrieb zu nutzen, zu ändern und durch Dritte ändern zu lassen. Auf Wunsch erhält er dann alle dafür nötigen Dateien und Zugänge. Das gilt auch für Leistungen, die mit Hilfe künstlicher Intelligenz erbracht wurden.
10.2 Die vom Kunden gelieferten Inhalte, etwa seine Fotos und Texte, bleiben seine.
10.3 Vorentwürfe, Konzepte und Ideen, die nicht Teil der beauftragten Leistung werden, bleiben Eigentum der Agentur und dürfen ohne ihre Zustimmung nicht verwendet werden. Werkzeuge, Vorlagen und Programmteile, die die Agentur für mehrere Kunden einsetzt, bleiben ihr Eigentum; der Kunde erhält daran ein einfaches, unbefristetes Nutzungsrecht für seine Website. Rechte Dritter an Software, Schriften, Erweiterungen oder Bildern richten sich nach deren Lizenzbedingungen.
10.4 Hat der Kunde die Agentur vor Vertragsabschluss eingeladen, ein Konzept oder einen Entwurf zu erstellen, darf er die darin präsentierten Ideen und Gestaltungen ohne späteren Auftrag an die Agentur nicht verwenden oder verwenden lassen, außer gegen angemessene Vergütung.
11. Kennzeichnung und Referenz
Die Agentur darf auf der Website einen dezenten Hinweis auf ihre Urheberschaft anbringen und das Projekt mit Namen und Logo des Kunden als Referenz zeigen. Der Kunde kann dem jederzeit schriftlich widersprechen.
12. Inhalte und rechtliche Zulässigkeit
12.1 Der Kunde ist für die inhaltliche und rechtliche Richtigkeit der Angaben über sein Unternehmen, seine Produkte und Leistungen verantwortlich, insbesondere für Aussagen über Wirkung, Gesundheit, Qualität, Preise und Vergleiche mit anderen. Er prüft die Leistung vor der Freigabe auf ihre wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit. Das gilt auch für Texte, die die Agentur für ihn entwirft.
12.2 Die Agentur nimmt nur eine Grobprüfung vor und weist auf erkennbare Bedenken hin. Für Inhalte, die der Kunde vorgegeben oder freigegeben hat, haftet sie bei leichter Fahrlässigkeit oder nach erfolgtem Hinweis nicht. Eine Rechtsberatung ist nicht geschuldet; Vorlagen für Impressum und Datenschutzerklärung ersetzen keine rechtliche Prüfung.
13. Gewährleistung
13.1 Mängel sind unverzüglich, spätestens binnen acht Tagen nach Abnahme, verdeckte Mängel binnen acht Tagen nach Erkennen, schriftlich und nachvollziehbar zu melden.
13.2 Bei berechtigter Mängelrüge behebt die Agentur den Mangel in angemessener Frist kostenlos. Ist die Behebung unmöglich oder unverhältnismäßig aufwendig, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte auf Preisminderung oder Wandlung zu.
13.3 Ein Mangel liegt nur vor, wenn die Leistung bei der Abnahme vom Vereinbarten abweicht. Kein Mangel sind insbesondere Änderungen, die der Kunde oder Dritte nach der Abnahme vornehmen, Auswirkungen späterer Aktualisierungen von Browsern, Betriebssystemen oder Software Dritter, sowie Wünsche, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen.
13.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Abnahme. Die Vermutungsregel des § 924 ABGB ist ausgeschlossen.
14. Haftung
14.1 Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung der Agentur und ihrer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen für Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen, einschließlich entgangenen Gewinns, Datenverlust und Folgeschäden. Das gilt nicht für Personenschäden. Grobe Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
14.2 Schadenersatzansprüche verfallen sechs Monate ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls drei Jahre nach dem schädigenden Ereignis, und sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt, bei laufenden Leistungen mit dem Entgelt der letzten zwölf Monate.
14.3 Für Ansprüche Dritter, die wegen der vom Kunden vorgegebenen oder freigegebenen Inhalte gegen den Kunden erhoben werden, haftet die Agentur nicht, wenn sie ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder der Mangel für sie nicht erkennbar war.
14.4 Eine bestimmte Platzierung in Suchmaschinen oder KI-Assistenten, eine bestimmte Zahl an Besuchern, Anfragen oder Umsätzen schuldet die Agentur nicht, außer dies wurde ausdrücklich schriftlich zugesagt.
15. Unterlagen und Daten nach Projektabschluss
Unterlagen und Dateien, die der Kunde für das Projekt übermittelt, etwa über den Upload-Ordner, bewahrt die Agentur bis drei Monate nach Projektabschluss auf. Danach darf sie sie löschen, nachdem sie dies dem Kunden mindestens 14 Tage vorher angekündigt hat. Eigene Kopien seiner Unterlagen behält der Kunde selbst.
16. Vorzeitige Auflösung
16.1 Beide Seiten können den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung auflösen, insbesondere wenn die andere Seite trotz schriftlicher Abmahnung und Nachfrist von 14 Tagen wesentliche Pflichten weiter verletzt, bei der Agentur etwa fällige Zahlungen oder Mitwirkungspflichten.
16.2 Die Agentur kann den Vertrag auch auflösen, wenn berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden bestehen und dieser auf Verlangen weder Vorauszahlung noch Sicherheit leistet.
17. Übertragung auf eine Gesellschaft
Die Agentur beabsichtigt, ihren Geschäftsbetrieb auf eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu übertragen, an der Daniel Puschmann beteiligt ist. Der Kunde stimmt bereits jetzt zu, dass die Agentur den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf diese Gesellschaft überträgt. Die Agentur teilt ihm die Übertragung vorab schriftlich mit, unter Angabe des neuen Vertragspartners und einer allfälligen neuen Bankverbindung. Leistungsumfang, Preise und Zahlungsbedingungen bleiben unverändert.
18. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
18.1 Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
18.2 Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur.
18.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht. Die Agentur darf den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand klagen.
18.4 Bevor eine Seite ein Gericht anruft, versuchen beide Seiten, Meinungsverschiedenheiten in einem persönlichen Gespräch zu lösen.
19. Drucksachen über den Kundenbereich
19.1 Der Kunde kann im Kundenbereich Drucksachen in der für ihn angelegten Gestaltung bestellen. Abweichend von Punkt 1.4 kommt der Vertrag zustande, wenn der Kunde die ihm zugesandte Druckdatei über die Freigabeseite verbindlich freigibt.
19.2 Der Kunde prüft die Druckdatei vor der Freigabe auf Schreibweise, Inhalt und Daten. Für Fehler, die in der freigegebenen Datei enthalten sind, haftet die Agentur nicht.
19.3 Geringfügige Abweichungen in Farbe, Papier, Schnitt und Stückzahl gegenüber der Bildschirmansicht und früheren Auflagen sind technisch bedingt und kein Mangel.
19.4 Drucksachen werden nach den Vorgaben des Kunden gefertigt. Nach der Freigabe ist eine Stornierung nicht mehr möglich.
19.5 Offensichtliche Mängel meldet der Kunde binnen sieben Tagen nach Lieferung mit Foto. Bei berechtigter Beanstandung liefert die Agentur nach ihrer Wahl kostenlos nach oder schreibt den Betrag gut.
19.6 Lieferzeiten sind Richtwerte ab Freigabe. Die Rechnung wird gestellt, sobald die Drucksachen in Produktion gehen, und ist ohne Abzug zahlbar.