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Barrierefreiheitsgesetz: welche Websites jetzt barrierefrei sein müssen

Seit Sommer 2025 gilt in Österreich das Barrierefreiheitsgesetz. Es betrifft nicht jede Website, aber jeden Shop und jede Online-Buchung für Privatkunden, sobald der Betrieb nicht mehr ganz klein ist. Und auch für Kleinstbetriebe ist eine barrierefreie Seite ein Vorteil, weil sie für alle leichter zu bedienen ist.

Stand Oktober 2026 · Daniel Puschmann, all in media e.U. · keine Rechtsberatung

Kurz gesagt
  • Betroffen sind Websites, über die Verbraucher Verträge abschließen: Onlineshops, Terminbuchungen, Bestellformulare, samt dem Weg dorthin.
  • Ausgenommen sind Dienstleister mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme sowie reine Informationsseiten.
  • Maßstab ist die Norm EN 301 549, also im Kern die WCAG auf Stufe AA. Bei Verstößen drohen laut WKO bis zu 80.000 Euro.

Wer betroffen ist

Das Gesetz setzt den European Accessibility Act um und gilt seit 28. Juni 2025. Es erfasst Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, also alles, worüber ein Verbraucher online einen Vertrag schließt.

Wer ausgenommen ist

Die Ausnahme ist kein Freibrief. Wer wächst, rutscht in die Pflicht, und eine Seite, die blinde, ältere oder motorisch eingeschränkte Menschen nicht bedienen können, verliert ohnehin Kunden.

Gilt es für deine Seite? Drei FragenDie drei Fragen aus den beiden Abschnitten darüber, in der Reihenfolge, in der sie zu prüfen sind. Die Frist bis 28. Juni 2030 betrifft bestehende Verträge und Produkte, die schon vorher im Einsatz waren. Quelle für den Hinweis im letzten Feld: wko.at, Barrierefreiheitsgesetz im E-Commerce, abgerufen 17.10.2026. Keine Rechtsberatung.
Kann man über die Seite online kaufen,buchen oder sich anmelden?Nein: nicht betroffenreine InformationsseiteneinjaRichtet sich das Angebotnur an Firmenkunden?Ja: nicht betroffenB2B fällt nicht darunterjaneinDienstleister mit weniger als 10 Beschäftigtenund höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatzoder Bilanzsumme?Ja: ausgenommengilt nicht für HerstellerjaneinBetroffen: Maßstab ist die Norm EN 301 549,im Kern die WCAG auf Stufe AAFür Webshops und Buchungsseiten nennt die WKO keine Übergangsfrist.
Derselbe Weg als Tabelle
FrageAntwortErgebnis
Online kaufen, buchen oder anmelden möglich?neinnicht betroffen, reine Informationsseite
Nur Firmenkunden?janicht betroffen, B2B
Dienstleister, weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. Euro Umsatz oder Bilanzsumme?jaausgenommen, nicht für Hersteller
sonst betroffen, EN 301 549 und WCAG Stufe AA

Was barrierefrei konkret heißt

So prüfst du deine Seite

Einen ersten Eindruck geben automatische Prüfwerkzeuge wie axe oder Lighthouse, die viele Kontrast-, Beschriftungs- und Strukturfehler finden. Sie ersetzen aber keine Prüfung von Hand: Ob sich eine Buchung wirklich nur mit der Tastatur abschließen lässt, sieht man erst, wenn man es ausprobiert.

Unsere eigene Website prüfen wir mit diesen Werkzeugen nach WCAG 2.1 Stufe AA. Shops und Buchungssysteme legen wir von Anfang an barrierefrei an, damit später nichts teuer nachgerüstet werden muss.

Terminbuchung barrierefrei: wo es in der Praxis scheitert

Die Online-Terminbuchung ist bei Friseur, Ordination, Fahrschule und Werkstatt der Teil, über den der Vertrag zustande kommt. Sie ist damit genau der Teil, der bedienbar sein muss, und zugleich der, an dem die meisten Seiten scheitern. Nicht weil irgendwo ein Alternativtext fehlt, sondern weil der Kalender selbst nur mit der Maus funktioniert.

Das sind die Stellen, die wir in fremden Buchungssystemen immer wieder finden:

Dazu gehört ein zweiter Weg, sichtbar direkt neben der Buchung: Telefonnummer und Mailadresse als antippbarer Link, nicht erst drei Klicks weiter im Impressum. Das ist keine Vorschrift, sondern das, was den Termin rettet, wenn trotzdem etwas hakt. Und es kostet nichts.

Wie eine Buchung aussieht, die diese Punkte von Anfang an mitbringt, steht auf Buchungssystem für die Ordination. Ob dafür ein eigenes System oder eine Plattform die bessere Wahl ist, vergleichen wir auf Terminbuchung: eigenes System oder Plattform.

Häufige Fragen

Seit wann gilt das Barrierefreiheitsgesetz?

Seit 28. Juni 2025. Für Dienstleistungen, die schon vorher mit bestehenden Produkten erbracht wurden, und für bestehende Verträge gibt es Übergangsfristen bis 28. Juni 2030.

Muss meine reine Firmenwebsite barrierefrei sein?

Nach dem BaFG nicht, wenn darauf keine Verträge mit Verbrauchern geschlossen werden. Reine Informationsseiten sind nicht erfasst. Sobald ein Shop, eine Online-Terminbuchung oder ein Bestellformular dazukommt, gilt das Gesetz für diese Teile und den Weg dorthin.

Gibt es eine Ausnahme für kleine Betriebe?

Ja, für Dienstleister mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Die Ausnahme gilt nicht für Hersteller von Produkten.

Nach welchem Standard wird geprüft?

Nach der harmonisierten Norm EN 301 549, Kapitel 9 für Websites. Sie verweist auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) auf Stufe AA.

Was droht, wenn ein Shop nicht barrierefrei ist?

Laut WKO Verwaltungsstrafen bis 80.000 Euro, für kleinere Unternehmen niedriger. Die Behörden setzen zunächst auf Beratung, geprüft wird stichprobenartig und nach Beschwerden.

Wir prüfen deinen Shop oder deine Buchung

Wir sehen uns an, ob dein Shop oder dein Buchungssystem unter das Gesetz fällt, und prüfen ihn nach WCAG Stufe AA: alle Seiten automatisch, die zehn wichtigsten zusätzlich von Hand, mit Tastatur und Screenreader. Du bekommst einen Bericht mit jedem Mangel, der Lösung dazu und einem Festpreis für die Behebung.

Barrierefreiheits-Check 290 € netto. Beauftragst du die Behebung innerhalb von drei Monaten, rechnen wir den Check voll an. Kleine Mängel wie zu schwache Kontraste oder fehlende Beschriftungen beheben wir meist ab 390 € netto.

Quellen: WKO, FAQs zum Barrierefreiheitsgesetz (Stand 2026); Barrierefreiheitsgesetz (BaFG); EN 301 549. Keine Rechtsberatung, verbindliche Auskunft gibt deine Wirtschaftskammer.