Barrierefreiheitsgesetz: welche Websites jetzt barrierefrei sein müssen
Seit Sommer 2025 gilt in Österreich das Barrierefreiheitsgesetz. Es betrifft nicht jede Website, aber jeden Shop und jede Online-Buchung für Privatkunden, sobald der Betrieb nicht mehr ganz klein ist. Und auch für Kleinstbetriebe ist eine barrierefreie Seite ein Vorteil, weil sie für alle leichter zu bedienen ist.
- Betroffen sind Websites, über die Verbraucher Verträge abschließen: Onlineshops, Terminbuchungen, Bestellformulare, samt dem Weg dorthin.
- Ausgenommen sind Dienstleister mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme sowie reine Informationsseiten.
- Maßstab ist die Norm EN 301 549, also im Kern die WCAG auf Stufe AA. Bei Verstößen drohen laut WKO bis zu 80.000 Euro.
Wer betroffen ist
Das Gesetz setzt den European Accessibility Act um und gilt seit 28. Juni 2025. Es erfasst Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, also alles, worüber ein Verbraucher online einen Vertrag schließt.
- Onlineshops, egal mit welchem System gebaut.
- Online-Terminbuchung und Reservierung, etwa beim Friseur, in der Praxis, im Hotel oder bei der Fahrschule, sofern der Betrieb nicht unter die Ausnahme fällt.
- Bestell- und Anmeldeformulare, über die ein Vertrag zustande kommt.
- Und zwar samt dem Weg dorthin: Navigation, Produktseiten, Warenkorb und Kasse müssen genauso bedienbar sein wie das Formular selbst.
Wer ausgenommen ist
- Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen: weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Wer Produkte herstellt, hat diese Ausnahme nicht.
- Reine Informationsseiten ohne Möglichkeit, online einen Vertrag zu schließen.
- Angebote nur für Firmenkunden (B2B).
- Übergangsfristen: Für Dienstleistungen mit Produkten, die schon vor dem Stichtag im Einsatz waren, und für bestehende Verträge gilt eine Frist bis 28. Juni 2030.
Die Ausnahme ist kein Freibrief. Wer wächst, rutscht in die Pflicht, und eine Seite, die blinde, ältere oder motorisch eingeschränkte Menschen nicht bedienen können, verliert ohnehin Kunden.
Derselbe Weg als Tabelle
| Frage | Antwort | Ergebnis |
|---|---|---|
| Online kaufen, buchen oder anmelden möglich? | nein | nicht betroffen, reine Informationsseite |
| Nur Firmenkunden? | ja | nicht betroffen, B2B |
| Dienstleister, weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. Euro Umsatz oder Bilanzsumme? | ja | ausgenommen, nicht für Hersteller |
| sonst | betroffen, EN 301 549 und WCAG Stufe AA |
Was barrierefrei konkret heißt
- Lesbar: ausreichender Kontrast zwischen Schrift und Hintergrund, Text lässt sich vergrößern, ohne dass etwas abgeschnitten wird.
- Bedienbar ohne Maus: jedes Element ist mit der Tastatur erreichbar, der Fokus ist sichtbar.
- Verständlich für Screenreader: Bilder haben Alternativtexte, Knöpfe und Formularfelder haben eine eindeutige Beschriftung.
- Fehler verständlich: Formulare sagen klar, was fehlt und wie es richtig geht.
- Information: Der Betrieb informiert, wie sein Angebot die Anforderungen erfüllt, üblicherweise in einer Erklärung zur Barrierefreiheit.
So prüfst du deine Seite
Einen ersten Eindruck geben automatische Prüfwerkzeuge wie axe oder Lighthouse, die viele Kontrast-, Beschriftungs- und Strukturfehler finden. Sie ersetzen aber keine Prüfung von Hand: Ob sich eine Buchung wirklich nur mit der Tastatur abschließen lässt, sieht man erst, wenn man es ausprobiert.
Unsere eigene Website prüfen wir mit diesen Werkzeugen nach WCAG 2.1 Stufe AA. Shops und Buchungssysteme legen wir von Anfang an barrierefrei an, damit später nichts teuer nachgerüstet werden muss.
Terminbuchung barrierefrei: wo es in der Praxis scheitert
Die Online-Terminbuchung ist bei Friseur, Ordination, Fahrschule und Werkstatt der Teil, über den der Vertrag zustande kommt. Sie ist damit genau der Teil, der bedienbar sein muss, und zugleich der, an dem die meisten Seiten scheitern. Nicht weil irgendwo ein Alternativtext fehlt, sondern weil der Kalender selbst nur mit der Maus funktioniert.
Das sind die Stellen, die wir in fremden Buchungssystemen immer wieder finden:
- Kalender nur mit der Maus. Das Datumsfeld öffnet ein Gitter, in dem die Pfeiltasten nichts tun und der Tabulator jeden einzelnen Tag der Reihe nach abklappert. Wer nicht klicken kann, kommt nicht in den nächsten Monat.
- Freie Zeiten nur über die Farbe. Grün heißt frei, grau heißt belegt, im Text steht davon nichts. Für einen Screenreader sind beide Felder derselbe Knopf, und bei Rotgrünschwäche sind sie auch am Bildschirm nicht zu unterscheiden.
- Beschriftung nur als Platzhalter im Feld. Der Hinweis verschwindet beim ersten Tippen. Wer dabei unterbrochen wird, weiß nicht mehr, ob hier der Name oder die Telefonnummer hingehört.
- Pflichtfeld nur mit Sternchen. Vorgelesen wird dann Sternchen, nicht Pflichtfeld, und was das Zeichen bedeutet, steht nirgends.
- Fehlermeldung weit weg vom Fehler. Die Meldung erscheint oben, der Fokus bleibt unten beim Absendeknopf. Wer nicht sieht, was passiert ist, hält die Buchung für kaputt und ruft im besten Fall an.
- Bestätigung, die wieder verschwindet. Der Hinweis blendet nach drei Sekunden aus, obwohl er die wichtigste Information der ganzen Buchung trägt.
- Reservierung mit Ablauf, ohne Verlängerung. Der Termin wird fünf Minuten gehalten, danach landet man wieder am Anfang. Wer langsamer tippt oder mit einer Hilfstechnik arbeitet, schafft das nicht.
- Bildchen statt Text für die Terminart. Schere, Zahn, Reifen: hübsch, aber ohne Beschriftung raten die Leute, und der Screenreader sagt gar nichts.
- Captcha nur zum Ansehen. Ein Bildrätsel ohne zweiten Weg sperrt genau jene Kunden aus, um die es hier geht.
Dazu gehört ein zweiter Weg, sichtbar direkt neben der Buchung: Telefonnummer und Mailadresse als antippbarer Link, nicht erst drei Klicks weiter im Impressum. Das ist keine Vorschrift, sondern das, was den Termin rettet, wenn trotzdem etwas hakt. Und es kostet nichts.
Wie eine Buchung aussieht, die diese Punkte von Anfang an mitbringt, steht auf Buchungssystem für die Ordination. Ob dafür ein eigenes System oder eine Plattform die bessere Wahl ist, vergleichen wir auf Terminbuchung: eigenes System oder Plattform.
Häufige Fragen
Seit wann gilt das Barrierefreiheitsgesetz?
Seit 28. Juni 2025. Für Dienstleistungen, die schon vorher mit bestehenden Produkten erbracht wurden, und für bestehende Verträge gibt es Übergangsfristen bis 28. Juni 2030.
Muss meine reine Firmenwebsite barrierefrei sein?
Nach dem BaFG nicht, wenn darauf keine Verträge mit Verbrauchern geschlossen werden. Reine Informationsseiten sind nicht erfasst. Sobald ein Shop, eine Online-Terminbuchung oder ein Bestellformular dazukommt, gilt das Gesetz für diese Teile und den Weg dorthin.
Gibt es eine Ausnahme für kleine Betriebe?
Ja, für Dienstleister mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Die Ausnahme gilt nicht für Hersteller von Produkten.
Nach welchem Standard wird geprüft?
Nach der harmonisierten Norm EN 301 549, Kapitel 9 für Websites. Sie verweist auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) auf Stufe AA.
Was droht, wenn ein Shop nicht barrierefrei ist?
Laut WKO Verwaltungsstrafen bis 80.000 Euro, für kleinere Unternehmen niedriger. Die Behörden setzen zunächst auf Beratung, geprüft wird stichprobenartig und nach Beschwerden.
Wir prüfen deinen Shop oder deine Buchung
Wir sehen uns an, ob dein Shop oder dein Buchungssystem unter das Gesetz fällt, und prüfen ihn nach WCAG Stufe AA: alle Seiten automatisch, die zehn wichtigsten zusätzlich von Hand, mit Tastatur und Screenreader. Du bekommst einen Bericht mit jedem Mangel, der Lösung dazu und einem Festpreis für die Behebung.
Barrierefreiheits-Check 290 € netto. Beauftragst du die Behebung innerhalb von drei Monaten, rechnen wir den Check voll an. Kleine Mängel wie zu schwache Kontraste oder fehlende Beschriftungen beheben wir meist ab 390 € netto.