Ratgeber · Recht

Werbung mit Umweltaussagen: was seit 27. September 2026 gilt

Wer mit Umwelt wirbt, muss es seit 27. September 2026 genau nehmen. Pauschale Wörter wie umweltfreundlich, grün oder klimaneutral sind ohne Nachweis verboten, und das gilt nicht nur auf der Verpackung, sondern auch auf deiner Website.

Stand Oktober 2026 · Daniel Puschmann, all in media e.U. · keine Rechtsberatung

Kurz gesagt
  • Seit 27.09.2026 gilt das geänderte UWG (BGBl. I Nr. 58/2026), es setzt die EU-Richtlinie 2024/825 um.
  • Allgemeine Umweltaussagen ohne Nachweis, selbst erfundene Siegel und klimaneutral durch reinen CO2-Ausgleich sind verboten.
  • Konkrete, belegbare Angaben bleiben erlaubt und wirken meist sogar glaubwürdiger.

Was seit 27. September 2026 verboten ist

Die EU will Greenwashing beenden, also Werbung, die umweltfreundlicher klingt, als das Angebot ist. Österreich hat dafür das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb geändert. Seither gelten vor allem diese Verbote:

Erlaubt bleibt, was konkret und belegbar ist. Nicht das Wort nachhaltig ist das Problem, sondern die Behauptung ohne Erklärung und ohne Nachweis.

Wen es betrifft

Jeden Betrieb, der gegenüber Privatkunden mit Umwelteigenschaften wirbt, unabhängig von der Größe. Besonders oft betroffen sind Installateure und Energiebetriebe, Photovoltaik, Reinigungsfirmen, Gärtner, Tischler und andere Handwerker, Hersteller und Onlineshops. Die Regeln gelten für jede Werbung, also auch für Startseite, Leistungstexte, Produktbeschreibungen und Social Media.

So formulierst du richtig

Die konkrete Fassung ist nicht nur erlaubt, sie verkauft auch besser. Kunden können sich unter einem Elektro-Transporter mehr vorstellen als unter einem nachhaltigen Betrieb.

Häufige Fragen

Ab wann gelten die neuen Regeln für Umweltaussagen in Österreich?

Seit 27. September 2026. Österreich hat dafür das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geändert und damit die EU-Richtlinie 2024/825 umgesetzt.

Darf ich das Wort nachhaltig noch verwenden?

Ja, wenn konkret dabeisteht, worauf es sich bezieht, und du es belegen kannst. Verboten ist die pauschale Aussage ohne Nachweis, etwa ein nachhaltiger Betrieb ohne jede Erklärung.

Darf ich mit klimaneutral werben, wenn ich CO2 ausgleiche?

Nein, nicht mehr, wenn die Aussage nur auf dem Ausgleich von Emissionen beruht. Du darfst aber sachlich beschreiben, welche Ausgleichsprojekte du unterstützt.

Gilt das auch für meine Website?

Ja. Die Regeln gelten für Geschäftspraktiken gegenüber Verbrauchern, also auch für Websites, Onlineshops und Social Media, nicht nur für Verpackungen.

Was passiert, wenn ich nichts ändere?

Mitbewerber und klagsbefugte Verbände können auf Unterlassung klagen. Das kostet schnell mehr als eine Umformulierung.

Wir prüfen deine Website auf Umweltaussagen

Wir gehen alle Seiten deiner Website und deines Shops durch, markieren jede riskante Aussage und schreiben dir dazu eine erlaubte, konkrete Fassung. Festpreis 190 € netto, meist innerhalb von drei Werktagen. Ist die Seite von uns gebaut, tauschen wir die Texte gleich mit aus. Bei jeder Seite, die wir neu bauen, achten wir ohnehin darauf.

Quellen: Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in der Fassung BGBl. I Nr. 58/2026; Richtlinie (EU) 2024/825. Keine Rechtsberatung, verbindliche Auskunft gibt deine Wirtschaftskammer.