Werbung mit Umweltaussagen: was seit 27. September 2026 gilt
Wer mit Umwelt wirbt, muss es seit 27. September 2026 genau nehmen. Pauschale Wörter wie umweltfreundlich, grün oder klimaneutral sind ohne Nachweis verboten, und das gilt nicht nur auf der Verpackung, sondern auch auf deiner Website.
- Seit 27.09.2026 gilt das geänderte UWG (BGBl. I Nr. 58/2026), es setzt die EU-Richtlinie 2024/825 um.
- Allgemeine Umweltaussagen ohne Nachweis, selbst erfundene Siegel und klimaneutral durch reinen CO2-Ausgleich sind verboten.
- Konkrete, belegbare Angaben bleiben erlaubt und wirken meist sogar glaubwürdiger.
Was seit 27. September 2026 verboten ist
Die EU will Greenwashing beenden, also Werbung, die umweltfreundlicher klingt, als das Angebot ist. Österreich hat dafür das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb geändert. Seither gelten vor allem diese Verbote:
- Allgemeine Umweltaussagen wie umweltfreundlich, grün, klimafreundlich oder ökologisch, wenn keine nachweislich hervorragende Umweltleistung dahintersteht.
- Nachhaltigkeitssiegel, die nicht auf einem anerkannten Zertifizierungssystem beruhen oder nicht von einer Behörde festgelegt wurden.
- Klimaneutral und CO2-neutral, wenn die Aussage nur auf dem Ausgleich von Emissionen beruht.
- Teil fürs Ganze: Umweltaussagen über das ganze Produkt oder den ganzen Betrieb, wenn sie in Wahrheit nur einen Teil betreffen.
- Zukunftsversprechen wie bis 2030 klimaneutral ohne einen konkreten, überprüfbaren Plan.
- Selbstverständliches als Vorteil: gesetzliche Pflichten so darstellen, als wären sie eine Besonderheit des eigenen Angebots.
Erlaubt bleibt, was konkret und belegbar ist. Nicht das Wort nachhaltig ist das Problem, sondern die Behauptung ohne Erklärung und ohne Nachweis.
Wen es betrifft
Jeden Betrieb, der gegenüber Privatkunden mit Umwelteigenschaften wirbt, unabhängig von der Größe. Besonders oft betroffen sind Installateure und Energiebetriebe, Photovoltaik, Reinigungsfirmen, Gärtner, Tischler und andere Handwerker, Hersteller und Onlineshops. Die Regeln gelten für jede Werbung, also auch für Startseite, Leistungstexte, Produktbeschreibungen und Social Media.
So formulierst du richtig
- Statt „Wir arbeiten nachhaltig“ besser „Wir fahren seit 2025 mit zwei Elektro-Transportern zu unseren Kunden in Mödling und Baden.“
- Statt „Umweltfreundliche Reinigung“ besser „Wir reinigen mit Mitteln, die das EU-Ecolabel tragen.“
- Statt „Klimaneutraler Versand“ besser „Wir unterstützen für jeden Versand ein Aufforstungsprojekt“ und dazu, welches.
- Statt eines selbst gestalteten Öko-Siegels besser ein anerkanntes Zeichen, das du wirklich trägst, oder gar keines.
Die konkrete Fassung ist nicht nur erlaubt, sie verkauft auch besser. Kunden können sich unter einem Elektro-Transporter mehr vorstellen als unter einem nachhaltigen Betrieb.
Häufige Fragen
Ab wann gelten die neuen Regeln für Umweltaussagen in Österreich?
Seit 27. September 2026. Österreich hat dafür das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geändert und damit die EU-Richtlinie 2024/825 umgesetzt.
Darf ich das Wort nachhaltig noch verwenden?
Ja, wenn konkret dabeisteht, worauf es sich bezieht, und du es belegen kannst. Verboten ist die pauschale Aussage ohne Nachweis, etwa ein nachhaltiger Betrieb ohne jede Erklärung.
Darf ich mit klimaneutral werben, wenn ich CO2 ausgleiche?
Nein, nicht mehr, wenn die Aussage nur auf dem Ausgleich von Emissionen beruht. Du darfst aber sachlich beschreiben, welche Ausgleichsprojekte du unterstützt.
Gilt das auch für meine Website?
Ja. Die Regeln gelten für Geschäftspraktiken gegenüber Verbrauchern, also auch für Websites, Onlineshops und Social Media, nicht nur für Verpackungen.
Was passiert, wenn ich nichts ändere?
Mitbewerber und klagsbefugte Verbände können auf Unterlassung klagen. Das kostet schnell mehr als eine Umformulierung.
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